Erben und vererben

Erben und vererben

Sie möchten eine Immobilie an Ihre Kinder übertragen oder haben selbst ein Haus oder eine Wohnung geerbt. Erben bringt Segen, oft aber auch Sorgen. Fest steht: Eine Immobilie ist Eltern und Kindern unterschiedlich viel wert, ganz zu schweigen vom Finanzamt! Denn der Fiskus ermittelt den Wert einer Immobilie als Grundlage der Besteuerung nach einem stark vereinfachten Verfahren, zumeist ohne Besichtigung der Immobilie. So bleiben wertmindernde Mängel zumeist unberücksichtigt. Erben können jedoch durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten den geringeren gemeinen Wert dokumentieren und die anfallende Steuerlast mindern. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch!

Viele Familien planen zu Lebzeiten der Eltern die Erbfolge durch Schenkung bzw. vorweggenommene Erbfolge. Gerade bei familiären Erbauseinandersetzungen empfiehlt sich die Einholung eines unabhängigen Verkehrswertgutachtens. Vermeiden Sie Streit, bevor er entsteht.